July 12, 2026
July 12, 2026

Stand: Juli 2026
Praxisreinigung nach IfSG ist die hygienisch geregelte Reinigung und Flächendesinfektion medizinischer Einrichtungen auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes. Anders als eine normale Büroreinigung folgt sie dem Hygieneplan der Praxis, unterscheidet Räume nach ihrem Infektionsrisiko und wird dokumentiert. Verantwortlich bleibt der Betreiber der Einrichtung, ausgeführt wird die Reinigung durch geschultes Personal.
Dieser Ratgeber richtet sich an Betreiber und Verwalter von Arztpraxen, Zahnarztpraxen, MVZ und Ärztehäusern sowie an Facility Manager, die eine Reinigung ausschreiben oder wechseln wollen. Er erklärt, was das IfSG verlangt, wie der Hygieneplan die Reinigung steuert, worin sich Reinigung und Desinfektion unterscheiden und woran Sie einen geeigneten Dienstleister erkennen. Die laufende Ausführung übernimmt bei uns die Hygiene- und Praxisreinigung in Wiesbaden.
Das Infektionsschutzgesetz verpflichtet medizinische Einrichtungen, Infektionen vorzubeugen und dabei den anerkannten Stand der medizinischen Wissenschaft einzuhalten (§ 23 IfSG). Als Maßstab dafür gelten die Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) am Robert Koch-Institut. Für Praxen, MVZ und ambulante Einrichtungen heißt das konkret: Reinigung und Flächendesinfektion sind kein optischer Service, sondern ein Teil der Infektionsprävention.
Die rechtliche Verantwortung dafür trägt der Betreiber der Einrichtung, nicht die Reinigungsfirma. Der Betreiber legt in seinem Hygieneplan fest, welche Fläche wie oft, mit welchem Verfahren und mit welchem Mittel behandelt wird. Ein Reinigungsdienstleister setzt diesen Plan um, dokumentiert die Ausführung und stellt sicher, dass sein Personal danach arbeitet. Genau an dieser Schnittstelle entscheidet sich, ob eine Praxis rechtssicher gereinigt wird oder ob im Ernstfall Nachweise fehlen.
Der Hygieneplan ist das zentrale Dokument jeder Praxis. Für die Reinigung enthält er in der Regel einen Reinigungs- und Desinfektionsplan, der jede Raumgruppe einzeln behandelt. Typische Angaben darin sind:
Ein guter Dienstleister liest diesen Plan nicht nur, er überführt ihn in ein Leistungsverzeichnis. So wird aus der hygienischen Vorgabe eine prüfbare und kalkulierbare Leistung: Jede Position im Angebot lässt sich gegen den Hygieneplan halten, und die Objektleitung kontrolliert die Ausführung gegen dasselbe Dokument.
Nicht jede Fläche in einer Praxis wird desinfiziert. Die KRINKO-Empfehlungen ordnen Bereiche nach ihrem Infektionsrisiko und leiten daraus ab, wo eine reinigende Aufbereitung genügt und wo eine gezielte Flächendesinfektion nötig ist. Grob lassen sich drei Situationen unterscheiden:
Für die Ausführung gelten zwei einfache Grundregeln, die jede geschulte Reinigungskraft kennt: von rein nach unrein und von oben nach unten arbeiten, damit keine Keime aus belasteten in saubere Bereiche verschleppt werden. Sanitärbereiche werden immer zuletzt und mit eigenem Material bearbeitet.
Der größte Unterschied zur Büroreinigung liegt im Umgang mit dem Wischwasser. In einem normalen Büro darf ein Wischbezug mehrfach in denselben Eimer getaucht werden. In einer Praxis würde genau das Keime von Raum zu Raum tragen. Deshalb arbeitet die Praxisreinigung mit einem Wischbezug-Wechselsystem: Jeder Raum, oft sogar jede Raumgruppe, erhält einen frischen, vorpräparierten Wischbezug. Der benutzte Bezug wandert direkt in die Wäsche und wird nicht wieder eingetaucht.
Ergänzt wird das durch eine Farbcodierung der Reinigungstextilien und Geräte: eine Farbe für den Sanitärbereich, eine andere für Behandlungs- und Patientenbereiche, wieder eine für Büro und Verwaltung. So ist auf einen Blick erkennbar, dass kein Tuch aus dem Sanitärbereich im Behandlungsraum landet. Voraussetzung für beides ist geschultes Personal, das den Unterschied kennt und die Reihenfolge einhält, auch am Ende einer langen Schicht.
Die folgende Übersicht fasst zusammen, warum eine Praxis nicht wie ein Büro gereinigt werden kann. Diese Anforderungen entscheiden zugleich darüber, welcher Dienstleister überhaupt in Frage kommt.
| Anforderung | Büroreinigung | Praxisreinigung nach IfSG |
|---|---|---|
| Grundlage | allgemeine Reinigungsstandards | IfSG, Hygieneplan, KRINKO-Empfehlungen |
| Ziel | optische Sauberkeit | optische Sauberkeit und Infektionsprävention |
| Verfahren | Reinigung | Reinigung plus gezielte Flächendesinfektion nach Risikobereich |
| Wischsystem | Mehrfachnutzung des Bezugs möglich | Wischbezug-Wechselsystem, kein Wiedereintauchen, Farbcodierung |
| Frequenz | nach Nutzung und Bedarf | risikobasiert, Behandlungsräume oft arbeitstäglich und nach Kontamination |
| Personal | eingewiesen | eingewiesen und auf den Hygieneplan geschult |
| Nachweis | Leistungsnachweis | Leistungsnachweis und Reinigungs-/Desinfektionsdokumentation |
Nach dieser Logik ist eine Praxis kein besonders gründlich gereinigtes Büro, sondern eine eigene Disziplin. Wie eine reine Büroreinigung ohne Hygieneplan aussieht, zeigt die zugehörige Leistungsseite.
Praxen lassen sich selten während der Sprechzeiten reinigen. Die meisten Behandlungsräume werden früh vor der ersten Sprechstunde oder abends nach dem letzten Patienten aufbereitet; stark frequentierte Sanitärbereiche und Wartezonen kommen bei Bedarf mittags als Zwischenreinigung dazu. Diese Zeitfenster stimmen wir bei der Objektbegehung mit der Praxis ab und halten sie im Leistungsverzeichnis fest.
Zwei Situationen zeigen, warum Struktur hier zählt. Erstens der Krankheitsausfall: Fällt eine Reinigungskraft aus, übernimmt eine eingearbeitete Vertretung aus unserem Springer-Pool, die in den Hygieneplan des Objekts eingewiesen ist. Die desinfizierende Reinigung im Behandlungsraum darf nicht ausfallen, nur weil jemand krank ist. Zweitens die Kontamination: Wird zwischen den regulären Einsätzen eine Fläche sichtbar verunreinigt, ist im Hygieneplan geregelt, wer sofort desinfiziert, in aller Regel das Praxisteam. Der Reinigungsdienstleister sichert den geplanten Standard, das Praxispersonal die akute Sofortmaßnahme.
Über all dem steht bei uns ein fester Objektleiter als Ansprechpartner. Er weist das Team ein, kontrolliert gegen das Leistungsverzeichnis und dokumentiert die Einsätze, sodass die Praxis ihre Reinigungsnachweise gegenüber Aufsicht und Begehung vorlegen kann. Der Betrieb ist über eine Betriebshaftpflicht versichert.
Erfahrung mit hygienisch sensiblen Objekten und engen Betriebszeiten bringen wir aus Projekten wie der Grundreinigung einer Kita in Wiesbaden mit, bei der sich die Reinigung an die Betriebszeiten anpassen musste. Dasselbe Prinzip, die Reinigung um den laufenden Betrieb herum zu planen, trägt auch die Praxisreinigung.
Die rechtliche Verantwortung trägt der Betreiber der Praxis. Er erstellt den Hygieneplan und legt Verfahren, Mittel und Frequenzen fest. Die Reinigungsfirma setzt diesen Plan um, arbeitet mit geschultem Personal danach und dokumentiert jeden Einsatz. Ein seriöser Dienstleister erkennt seine Rolle als ausführender Partner an und schreibt sie ins Leistungsverzeichnis.
Ja. Praxisreinigung verlangt Personal, das den Unterschied zwischen Reinigung und Flächendesinfektion kennt, das Wischbezug-Wechselsystem beherrscht und die Reihenfolge von rein nach unrein einhält. Deshalb weisen wir jedes Objektteam auf den Hygieneplan der jeweiligen Praxis ein, bevor es eigenständig arbeitet, und dieselbe Einweisung gilt für die Vertretung aus dem Springer-Pool.
Die Frequenz richtet sich nach dem Infektionsrisiko der Räume und steht im Hygieneplan. Behandlungsräume und Sanitärbereiche werden häufig arbeitstäglich aufbereitet, Verwaltungsflächen seltener. Zusätzlich wird nach jeder sichtbaren Kontamination desinfiziert. Die genaue Taktung halten wir bei der Objektbegehung im Leistungsverzeichnis fest, damit sie prüfbar bleibt.
Die geplante desinfizierende Reinigung gehört zum Leistungsumfang. Eine akute Sofortdesinfektion mitten in der Sprechstunde, etwa nach verschütteten Körperflüssigkeiten, übernimmt dagegen in der Regel das anwesende Praxisteam, weil sie sofort erfolgen muss. Wer welchen Schritt verantwortet, wird im Hygieneplan und im Leistungsverzeichnis klar abgegrenzt, damit keine Lücke entsteht.
Der Preis hängt von Fläche, Raumaufteilung, Anteil der Risikobereiche und Frequenz ab und lässt sich seriös erst nach einer Objektbegehung nennen. Auf dieser Grundlage erstellen wir ein Leistungsverzeichnis, das Ihren Hygieneplan abbildet. Das Festpreis-Angebot erhalten Sie werktags innerhalb von 24 Stunden nach der Begehung.
Senden Sie uns die Eckdaten Ihrer Praxis: Standort, Raumaufteilung, Anteil der Risikobereiche und den vorhandenen Hygieneplan. Wir vereinbaren eine Objektbegehung und erstellen daraus ein Leistungsverzeichnis, das Ihren Hygieneplan abbildet. Das Festpreis-Angebot erhalten Sie werktags innerhalb von 24 Stunden. Jetzt Kontakt aufnehmen oder anrufen: 0611 51011996.
Senden Sie uns Ihre Objektdaten oder rufen Sie direkt an. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden (werktags) mit einem Terminvorschlag für die Objektbegehung.