Winterdienst lässt sich nicht auf Zuruf organisieren. Fällt nachts Schnee, muss der Gehweg werktags um 7 Uhr geräumt sein; Personal, Geräte und Streugut müssen im Herbst feststehen. ARAN führt den Winterdienst deshalb als saisonalen Rahmenvertrag mit festem Bereitschaftszeitraum: Sie übertragen uns die Räum- und Streupflicht für die Flächen im Flächenplan, ein fester Objektleiter ist Ihr Ansprechpartner, die Vertretung ist geregelt, bevor der erste Frost kommt. Die Verantwortung gegenüber der Stadt bleibt nach § 2 Abs. 5 der Straßenreinigungssatzung der Landeshauptstadt Wiesbaden beim Eigentümer; deshalb dokumentieren wir jeden Einsatz, damit Sie nachvollziehen können, wann auf welchen Flächen geräumt und gestreut wurde. Vom Firmensitz in der Mainzer Str. 97 betreuen wir Wiesbaden, Mainz, Frankfurt und den Umkreis von rund 55 Kilometern.
Winterdienst in Wiesbaden: Objekte und Flächen nach Lage
Die ELW räumt in Wiesbaden die Fahrbahnen; Gehwege, Zugänge und Grundstücksflächen sind Sache der Eigentümer, und je nach Stadtteil sehen die anders aus:
- Geschäftshäuser, Praxen und Büros in der Innenstadt: Gehwege mit hohem Fußgängeraufkommen rund um Fußgängerzone und Ring, werktags bis 7 Uhr geräumt, bevor Kunden und Patienten kommen.
- Wohnanlagen und Gewerbe in Biebrich: lange Gehwegfronten vor Mehrfamilienhäusern, Tiefgaragenzufahrten und Müllstandflächen, die für Entsorgung und Rettungswege frei bleiben.
- Wohn- und Gewerbeobjekte in Schierstein: Wohnanlagen sowie Betriebe rund um den Hafen, wo Rampen und Ladezonen bei Glätte zuerst kritisch werden.
- Hanglagen in Sonnenberg und am Taunusrand: Zuwege und Zufahrten mit Gefälle, auf denen Glätte sofort zur Sturzgefahr wird; diese Flächen legen wir im Flächenplan gesondert fest.
- Gewerbegebiete in Nordenstadt, Erbenheim und Delkenheim: große Parkplätze, Fahrwege und Anlieferzonen. Laut Bundesgerichtshof müssen auf Kundenparkplätzen Fahrwege und der Zugang zum Gebäude gesichert sein, markierte Stellflächen nicht; das regelt der Flächenplan.
- Rechtsrheinische Standorte in Mainz-Kastel und Kostheim: als Wiesbadener Stadtteile unterliegen sie der Wiesbadener Satzung, nicht der Mainzer, und liegen vom Firmensitz aus auf direktem Weg.
Was der Winterdienst umfasst
Die Positionen im Leistungsverzeichnis bauen auf dem Flächenplan aus der Objektbegehung auf:
- Räumen: Schneeräumung auf Gehwegen, Zugängen, Zufahrten und Stellflächen; auf öffentlichen Gehwegen mindestens der 1 m breite Streifen nach Satzung, Sinkkästen und Hydranten bleiben frei.
- Streuen: bei Eis- und Schneeglätte in mindestens 1,50 m Breite auf Gehwegen, Überwegen und Zugängen, so oft, wie es zur dauerhaften Beseitigung nötig ist.
- Bereitschaft: Im vereinbarten Bereitschaftszeitraum sind Räumen und Streuen fest eingeplant, die Flächen und Einsatzbedingungen stehen im Leistungsverzeichnis.
- Prioritätsflächen: Flächen mit Satzungspflicht und Publikumsverkehr zuerst, übrige Flächen wie Mitarbeiterparkplätze nach Vereinbarung im Flächenplan.
- Streumittel: abstumpfende Mittel wie Splitt, Sand oder Granulat. Streusalz nur bei Blitzeis oder in besonders gefährdeten Bereichen, auf das unbedingt notwendige Maß begrenzt.
- Dokumentation: jeder Einsatz wird mit Datum, Uhrzeit und ausgeführter Leistung protokolliert, als Nachweis für Eigentümer und Beiräte.
- Frühjahrsreinigung: Streurückstände sind nach § 8 Abs. 6 der Satzung nach der Frostperiode unverzüglich zu entfernen. Splitt und Salzränder beseitigen wir über die Hochdruckreinigung in Wiesbaden als eigene Position.
Ablauf, Bereitschaftszeiten und Nachweise
Der Weg zum Vertrag hat vier Schritte. Bei der Objektbegehung nehmen wir Gehwegfronten, Zugänge, Zufahrten, Stellflächen, Gefälle und Streugutlager auf. Daraus entsteht der Flächenplan mit Priorität, Quadratmeterzahl und Ausführungstagen je Fläche. Das Leistungsverzeichnis führt Räumen, Streuen, Bereitschaft, Streugut, Dokumentation und Frühjahrsreinigung als getrennte Positionen; die Vorgaben der Wiesbadener Satzung fließen ein. Das Festpreis-Angebot liegt werktags innerhalb von 24 Stunden nach der Begehung vor. Details im Ratgeber Winterdienst ausschreiben: das Leistungsverzeichnis.
Den Bereitschaftszeitraum legen wir im Vertrag fest; branchenüblich ist der 1. November bis 31. März, die Räum- und Streupflicht gilt unabhängig vom Datum, sobald Schnee liegt oder Glätte entsteht. Für öffentliche Gehwege gibt § 8 der Wiesbadener Satzung die Zeiten vor: Zwischen 7 und 22 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind unverzüglich zu beseitigen, bei anhaltendem Schneefall wiederholt. Nach 22 Uhr gefallener Schnee muss werktags bis 7 Uhr, an Sonn- und Feiertagen bis 9 Uhr des Folgetags beseitigt sein. Für private Zufahrten, Parkplätze und Zugänge vereinbaren wir die Zeiten im Leistungsverzeichnis. In Mainz und Frankfurt gelten die dortigen Satzungen.
Wer die Räum- und Streupflicht überträgt, behält nach der Rechtsprechung eine Kontroll- und Überwachungspflicht. Die Einsatzprotokolle zeigen Ihnen, wann auf welchen Flächen geräumt und gestreut wurde. Versäumte Satzungsfristen sind in Wiesbaden zudem eine Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld von 5 bis 1.000 Euro (§ 17 der Satzung).