Gebäudereinigung Rhein-Main

Winterdienst Wiesbaden

Winterdienst Wiesbaden für Hausverwaltungen und Gewerbe: Räum- und Streudienst nach Satzung, jeder Einsatz dokumentiert, Festpreis-Angebot in 24 h.

ARAN Immobilien Management übernimmt den Winterdienst in Wiesbaden als saisonalen Rahmenvertrag für Hausverwaltungen, WEG-Verwalter, Facility Manager und Eigentümer von Gewerbe- und Büroobjekten. Wir räumen und streuen Gehwege, Zugänge, Zufahrten und Parkplätze und dokumentieren jeden Einsatz mit Datum und Leistung. Privathaushalte bedienen wir nicht. Nach der Objektbegehung erhalten Sie werktags innerhalb von 24 Stunden ein Festpreis-Angebot.

Ausfallschutz & Vertretung · Fester Objektleiter · Versichert & zertifiziert

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Beschreiben Sie kurz Ihr Objekt – Sie erhalten werktags innerhalb von 24 Stunden ein Festpreis-Angebot mit Leistungsverzeichnis.

Unverbindlich · Fester Ansprechpartner · Dokumentierte Einsätze

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24 Stunden
Rückmeldung werktags – mit Terminvorschlag für die Objektbegehung.
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Wir nehmen Flächen, Beläge und Turnus auf. Ohne Begehung geben wir keinen Festpreis ab.
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Festpreis mit Leistungsverzeichnis, Position für Position aufgeschlüsselt.

Direkt bei uns. Ihre Angaben gehen an ARAN Immobilien Management – nicht an ein Vermittlungsportal, das Anfragen weiterverkauft.

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Warum ARAN

Worauf sich Hausverwaltungen und Facility Manager verlassen

Ausfallschutz & Vertretung

Krankheit oder Urlaub ändern nichts am Plan – die Vertretung ist geregelt, bevor es auffällt.

Fester Objektleiter

Ein Ansprechpartner, der Ihr Objekt kennt – direkt erreichbar, ohne Warteschleife.

Festpreis in 24 h

Nach der Begehung liegt Ihr Angebot werktags binnen 24 Stunden vor – mit Leistungsverzeichnis.

Dokumentierte Einsätze

Jeder Einsatz wird festgehalten – nachvollziehbar für Eigentümer, Verwaltung und Prüfer.

Winterdienst lässt sich nicht auf Zuruf organisieren. Fällt nachts Schnee, muss der Gehweg werktags um 7 Uhr geräumt sein; Personal, Geräte und Streugut müssen im Herbst feststehen. ARAN führt den Winterdienst deshalb als saisonalen Rahmenvertrag mit festem Bereitschaftszeitraum: Sie übertragen uns die Räum- und Streupflicht für die Flächen im Flächenplan, ein fester Objektleiter ist Ihr Ansprechpartner, die Vertretung ist geregelt, bevor der erste Frost kommt. Die Verantwortung gegenüber der Stadt bleibt nach § 2 Abs. 5 der Straßenreinigungssatzung der Landeshauptstadt Wiesbaden beim Eigentümer; deshalb dokumentieren wir jeden Einsatz, damit Sie nachvollziehen können, wann auf welchen Flächen geräumt und gestreut wurde. Vom Firmensitz in der Mainzer Str. 97 betreuen wir Wiesbaden, Mainz, Frankfurt und den Umkreis von rund 55 Kilometern.

Winterdienst in Wiesbaden: Objekte und Flächen nach Lage

Die ELW räumt in Wiesbaden die Fahrbahnen; Gehwege, Zugänge und Grundstücksflächen sind Sache der Eigentümer, und je nach Stadtteil sehen die anders aus:

  • Geschäftshäuser, Praxen und Büros in der Innenstadt: Gehwege mit hohem Fußgängeraufkommen rund um Fußgängerzone und Ring, werktags bis 7 Uhr geräumt, bevor Kunden und Patienten kommen.
  • Wohnanlagen und Gewerbe in Biebrich: lange Gehwegfronten vor Mehrfamilienhäusern, Tiefgaragenzufahrten und Müllstandflächen, die für Entsorgung und Rettungswege frei bleiben.
  • Wohn- und Gewerbeobjekte in Schierstein: Wohnanlagen sowie Betriebe rund um den Hafen, wo Rampen und Ladezonen bei Glätte zuerst kritisch werden.
  • Hanglagen in Sonnenberg und am Taunusrand: Zuwege und Zufahrten mit Gefälle, auf denen Glätte sofort zur Sturzgefahr wird; diese Flächen legen wir im Flächenplan gesondert fest.
  • Gewerbegebiete in Nordenstadt, Erbenheim und Delkenheim: große Parkplätze, Fahrwege und Anlieferzonen. Laut Bundesgerichtshof müssen auf Kundenparkplätzen Fahrwege und der Zugang zum Gebäude gesichert sein, markierte Stellflächen nicht; das regelt der Flächenplan.
  • Rechtsrheinische Standorte in Mainz-Kastel und Kostheim: als Wiesbadener Stadtteile unterliegen sie der Wiesbadener Satzung, nicht der Mainzer, und liegen vom Firmensitz aus auf direktem Weg.

Was der Winterdienst umfasst

Die Positionen im Leistungsverzeichnis bauen auf dem Flächenplan aus der Objektbegehung auf:

  • Räumen: Schneeräumung auf Gehwegen, Zugängen, Zufahrten und Stellflächen; auf öffentlichen Gehwegen mindestens der 1 m breite Streifen nach Satzung, Sinkkästen und Hydranten bleiben frei.
  • Streuen: bei Eis- und Schneeglätte in mindestens 1,50 m Breite auf Gehwegen, Überwegen und Zugängen, so oft, wie es zur dauerhaften Beseitigung nötig ist.
  • Bereitschaft: Im vereinbarten Bereitschaftszeitraum sind Räumen und Streuen fest eingeplant, die Flächen und Einsatzbedingungen stehen im Leistungsverzeichnis.
  • Prioritätsflächen: Flächen mit Satzungspflicht und Publikumsverkehr zuerst, übrige Flächen wie Mitarbeiterparkplätze nach Vereinbarung im Flächenplan.
  • Streumittel: abstumpfende Mittel wie Splitt, Sand oder Granulat. Streusalz nur bei Blitzeis oder in besonders gefährdeten Bereichen, auf das unbedingt notwendige Maß begrenzt.
  • Dokumentation: jeder Einsatz wird mit Datum, Uhrzeit und ausgeführter Leistung protokolliert, als Nachweis für Eigentümer und Beiräte.
  • Frühjahrsreinigung: Streurückstände sind nach § 8 Abs. 6 der Satzung nach der Frostperiode unverzüglich zu entfernen. Splitt und Salzränder beseitigen wir über die Hochdruckreinigung in Wiesbaden als eigene Position.

Ablauf, Bereitschaftszeiten und Nachweise

Der Weg zum Vertrag hat vier Schritte. Bei der Objektbegehung nehmen wir Gehwegfronten, Zugänge, Zufahrten, Stellflächen, Gefälle und Streugutlager auf. Daraus entsteht der Flächenplan mit Priorität, Quadratmeterzahl und Ausführungstagen je Fläche. Das Leistungsverzeichnis führt Räumen, Streuen, Bereitschaft, Streugut, Dokumentation und Frühjahrsreinigung als getrennte Positionen; die Vorgaben der Wiesbadener Satzung fließen ein. Das Festpreis-Angebot liegt werktags innerhalb von 24 Stunden nach der Begehung vor. Details im Ratgeber Winterdienst ausschreiben: das Leistungsverzeichnis.

Den Bereitschaftszeitraum legen wir im Vertrag fest; branchenüblich ist der 1. November bis 31. März, die Räum- und Streupflicht gilt unabhängig vom Datum, sobald Schnee liegt oder Glätte entsteht. Für öffentliche Gehwege gibt § 8 der Wiesbadener Satzung die Zeiten vor: Zwischen 7 und 22 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind unverzüglich zu beseitigen, bei anhaltendem Schneefall wiederholt. Nach 22 Uhr gefallener Schnee muss werktags bis 7 Uhr, an Sonn- und Feiertagen bis 9 Uhr des Folgetags beseitigt sein. Für private Zufahrten, Parkplätze und Zugänge vereinbaren wir die Zeiten im Leistungsverzeichnis. In Mainz und Frankfurt gelten die dortigen Satzungen.

Wer die Räum- und Streupflicht überträgt, behält nach der Rechtsprechung eine Kontroll- und Überwachungspflicht. Die Einsatzprotokolle zeigen Ihnen, wann auf welchen Flächen geräumt und gestreut wurde. Versäumte Satzungsfristen sind in Wiesbaden zudem eine Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld von 5 bis 1.000 Euro (§ 17 der Satzung).

Ablauf

In drei Schritten zum festen Reinigungsteam

01

Begehung & Leistungsverzeichnis

Wir sehen uns Ihr Objekt vor Ort an und legen gemeinsam fest, was in welchem Turnus gereinigt wird.

02

Festpreis-Angebot in 24 h

Werktags innerhalb von 24 Stunden liegt Ihr Angebot vor – transparent aufgeschlüsselt, ohne versteckte Posten.

03

Start mit festem Objektleiter

Ihr Team startet zum vereinbarten Termin – mit festem Ansprechpartner und dokumentierten Einsätzen.

Warum ARAN für den Winterdienst in Wiesbaden

Das Problem im Winterdienst ist selten der Schnee, sondern die Organisation: Der Hausmeister ist krank, der Gärtner hat im Winter keinen Dienstplan, am ersten Frostmorgen weiß niemand, wer zuständig ist. ARAN löst das über Strukturen, die vor der Saison stehen. Ein fester Objektleiter kennt Ihre Flächen und Prioritäten. Die Vertretungskette ist im Dienstplan hinterlegt; fällt ein Mitarbeiter aus, übernimmt der eingearbeitete Springer-Pool. Bereitschaft und Einsätze laufen nach Leistungsverzeichnis, nicht nach Tagesform. Jeder Einsatz ist protokolliert. Bei Blitzeis oder Schneefall außerhalb der Regelzeiten erreichen Sie uns über den 24-Stunden-Notfalldienst, sonst montags bis samstags von 8 bis 18 Uhr. Mehr dazu im Ratgeber Ausfallschutz in der Gebäudereinigung.

Winterdienst und Außenanlagenpflege aus einer Hand

Die meisten Objekte brauchen im Winter Räum- und Streudienst, von März bis Oktober Grünpflege, Laubbeseitigung und Wegereinigung. Bei ARAN laufen beide Leistungen in einem Leistungsverzeichnis mit getrennten Positionen: Der Winterdienst hat seinen eigenen Bereitschaftszeitraum und eigene Protokolle, die Außenanlagen- und Grünpflege in Wiesbaden ihre festen Turnusse. Sie haben einen Vertrag, einen Objektleiter und einen Rechnungssteller für das ganze Jahr; der Übergang von Laubsaison zu Frostperiode fällt nicht zwischen zwei Anbieter. Einen Überblick über alle Leistungen rund um Ihr Objekt gibt die Seite Leistungen.

Wenn Ihr Objekt in Wiesbaden, Mainz oder Frankfurt für die kommende Saison noch keinen gesicherten Winterdienst hat, vereinbaren Sie eine Objektbegehung über unser Kontaktformular oder unter 0611 51011996. Das Festpreis-Angebot liegt werktags innerhalb von 24 Stunden nach der Begehung vor.

FAQ

Häufige Fragen zum Winterdienst in Wiesbaden

Wer haftet bei einem Glatteisunfall, wenn der Winterdienst vertraglich vergeben ist?

+

Die Räum- und Streupflicht lässt sich übertragen, wenn das klar und eindeutig vereinbart ist. Der Dienstleister haftet Geschädigten dann laut Bundesgerichtshof direkt, die Pflicht des Eigentümers verengt sich auf Kontrolle und Überwachung. Gegenüber der Stadt bleibt der Eigentümer nach § 2 Abs. 5 der Wiesbadener Satzung verantwortlich, gegenüber Mietern haftet der vermietende Eigentümer laut BGH-Urteil von 2025 vertraglich weiter. Deshalb gehören ein eindeutiger Vertrag mit Flächenplan und nachvollziehbare Einsatzprotokolle dazu. Mehr im Ratgeber Winterdienst-Pflicht für Hausverwaltungen in Hessen.

Ab wann und bis wann muss in Wiesbaden geräumt und gestreut sein?

+

§ 8 der Wiesbadener Straßenreinigungssatzung nennt zwei Fenster. Zwischen 7 und 22 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind unverzüglich zu beseitigen, so oft wie nötig. Nach 22 Uhr gefallener Schnee muss werktags bis 7 Uhr, an Sonn- und Feiertagen bis 9 Uhr des Folgetags beseitigt sein. Auf Gehwegen ist mindestens 1 m breit zu räumen, bei Glätte mindestens 1,50 m breit zu streuen.

Salz oder Splitt: Welches Streumittel ist in Wiesbaden erlaubt?

+

Die Wiesbadener Satzung sieht abstumpfende Mittel vor: Sand, Splitt oder Granulat. Streusalz ist unzulässig, außer die Glätte lässt sich bei Blitzeis oder in besonders gefährdeten Bereichen nicht anders beseitigen; dann bleibt die Menge auf das unbedingt notwendige Maß begrenzt, im Wurzelbereich von Bäumen wird kein Salz gestreut. In Mainz ist Salz für Anlieger untersagt, in Frankfurt nur zulässig, wenn der Glätte sonst nicht beizukommen ist. Streurückstände entfernen wir nach der Frostperiode als Frühjahrsreinigung.

Wie wird der Winterdienst abgerechnet: Pauschale oder pro Einsatz?

+

Üblich sind vier Modelle: Saisonpauschale, Monatspauschale, Abrechnung je Einsatz und die Kombination aus Bereitschaftspauschale und Einsatzpreis. Die Pauschale gibt Budgetsicherheit, die Einsatzabrechnung ist in milden Wintern günstiger und verlagert das Risiko vieler Einsätze auf Sie. Welches Modell passt, klären wir bei der Objektbegehung und kalkulieren daraus einen Festpreis nach Flächenplan und Leistungsverzeichnis. Winterdienstkosten sind nach § 2 Nr. 8 BetrKV umlagefähig, wenn der Mietvertrag das vorsieht. Marktspannen nennt der Ratgeber Was kostet Winterdienst 2026.

Was passiert, wenn ein Mitarbeiter im Winterdienst ausfällt?

+

Die Vertretung ist vor der Saison geregelt, nicht am Morgen des Ausfalls. Dann übernimmt der eingearbeitete Springer-Pool, der Flächenplan und Zugänge kennt, und der Objektleiter steuert die Umbesetzung. Für Wetterlagen außerhalb der Regelzeiten, etwa Blitzeis in der Nacht, erreichen Sie uns über den 24-Stunden-Notfalldienst. Jeder Einsatz, auch der eines Vertreters, wird mit Datum, Uhrzeit und Leistung protokolliert, damit die Nachweiskette lückenlos bleibt.

Einsatzgebiet

Rhein-Main, fest im Tourenplan

Unsere Teams starten in Wiesbaden und betreuen Objekte in Wiesbaden, Mainz, Frankfurt und dem gesamten Rhein-Main-Gebiet im festen Turnus.

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